Kutanes malignes Melanom

Dermatologie

Steckbrief

Das kutane maligne Melanom ist ein bösartiger, von den Melanozyten ausgehender Tumor der Haut. Die Inzidenz ist zunehmend. Die Prognose ist mit einer relativen 5-Jahresüberlebensrate über alle Melanome von ca. 92% prinzipiell sehr gut, allerdings hängt diese stark von der Tumordicke nach Breslow ab, da die Metastasierungswahrscheinlichkeit mit zunehmender Tumordicke zunimmt. Das Melanom ist weltweit verantwortlich für 80% der mit Hautkrebs assoziierten Todesfälle. Der Tumor kann sowohl lymphogen als auch hämatogen streuen. Im metastasierten Zustand betrug die durchschnittliche Überlebensrate vor 10 Jahren nur etwa 6 Monate, ab 2011 hat sich durch die Einführung neuer Therapiekonzepte wie zielgerichtete Therapie oder die Immuncheckpoint-Blockaden die Prognose im metastasierten Stadium erheblich verbessert.

 

Definition

  • Das kutane Melanom ist ein von den Melanozyten ausgehender, bösartiger Tumor der Haut.

 

Epidemiologie

  • Das kumulierte Risiko für das Auftreten einer Melanomerkrankung liegt bei 0,42% für Männer und bei 0,33% der Frauen [12].
  • Es gibt große länderspezifische Unterschiede mit einem Risiko von 3,96% in Australien/Neuseeland bis zu 0,05% in Nordafrika [12].
  • In Deutschland sind im Jahr 2017 10863 Frauen und 12022 Männer neu an Melanom erkrankt [40].
  • In Deutschland ist das Melanom damit der vierthäufigste maligne Tumor bei Frauen und der fünfthäufigste Tumor bei Männern, wobei in dieser Statistik nichtmelanozytäre Hautkrebsarten nicht berücksichtigt wurden [40].
  • Die Inzidenz der Erkrankung ist zunehmend steigend, die altersstandardisierten Erkrankungsraten bei beiden Geschlechtern seit den 1970er Jahren haben sich mehr als verfünffacht.
  • Im Jahr 2020 starben weltweit 57043 Patienten am malignen Melanom [12].
  • Die standardisierte melanomspezifische Sterberate in Deutschland liegt bei 1,5/100000 für Frauen und 2,7/100000 für Männer [40].
  • Die relative 5-Jahresüberlebensrate in Deutschland beträgt 93% für Frauen und 91% für Männer [40].

 

Häufigkeit

  • Im Jahr 2020 wurden 324635 Fälle mit kutanem Melanom weltweit neu diagnostiziert [12].
  • In Deutschland wurden im Jahr 2017 22885 neue Melanomfälle registriert [40].
  • Die 5-Jahres-Prävalenz beträgt 517196 Fälle in Europa und 1092818 Fälle weltweit [12].

Altersgipfel

  • Das mittlere Erkrankungsalter von Frauen beträgt 60 Lebensjahre [40].
  • Das mittlere Erkrankungsalter von Männern beträgt 68 Lebensjahre [40].

Geschlechtsverteilung

  • Die Geschlechtsverteilung bei malignem Melanom ist in etwa ausgewogen [12], [40].
  • Im Jahr 2020 waren 51% der neu diagnostizierten Melanome in Deutschland bei Männern und 49% bei Frauen diagnostiziert worden [40].
  • Weltweit waren 54% der neuen Melanome bei Männern und 46% bei Frauen entdeckt worden [12].
  • Männer haben eine etwas höhere Todesrate als Frauen: 57% der weltweiten melanombedingten Todesfälle 2020 waren Männer [40].

Prädisponierende Faktoren

  • UV-Bestrahlung ist einer der am besten gesicherten Risikofaktoren für das Auftreten von malignen Melanomen. So sind eine regelmäßige intensive UV-Strahlung, Sonnenbrände in jedem Alter und Solariumbesuche, insbesondere vor dem 35. Lebensjahr, mit einer erhöhten Inzidenz des Melanoms assoziiert worden [18].
  • Etwa 30% der Melanome entstehen aus dysplastischen Nävuszellnävi. Bei Patienten mit vielen dysplastischen Nävi, wie beim dysplastischen Nävuszell-Syndrom oder auch bei Vorliegen großer oder Riesenzellnävi ist das Risiko für die Entwicklung eines Melanoms erhöht.
  • Melanome in der persönlichen oder familiären Vorgeschichte erhöhen ebenfalls die Wahrscheinlichkeit, erneut bzw. überhaupt an einem Melanom zu erkranken.
  • Hellere Hauttypen mit Sommersprossen haben aufgrund des geringeren Melaninschutzes und des Vorliegens von Phäomelanin ein erhöhtes Risiko [18].
  • Das Vorliegen von genetischen Erkrankungen wie Xeroderma pigmentosum, Lynch-Syndrom Typ II und Li-Fraumeni-Cancer-Syndrom ist mit einem erhöhten Melanomrisiko assoziiert.
  • Patienten im höheren Alter tendieren ebenfalls häufiger zu der Entwicklung eines Melanoms [18].

 

Ätiologie und Pathogenese

  • Die Ursprungszelle der Melanome sind Melanozyten, also Zellen neuroektodermalen Ursprunges, die natürlicherweise in der basalen Epidermis, den Haarfollikeln, auf Schleimhäuten, Meningen sowie in den Aderhautschichten des Auges gefunden werden können.
  • Die präzise Pathogenese ist unklar, die Melanomentstehung ist heterogenetisch und individuell sehr variabel [18].
  • Es gibt 3 Phasen im Tumorwachstum:
    • die radiale Wachstumsphase, hier befindet sich das Melanom nur in der Epidermis
    • die radiale Wachstumsphase mit Mikroinvasion, in der maligne Zellen in die papilläre Dermis migrieren
    • die vertikale Wachstumsphase, die mit Tumorgenese assoziiert ist [25]
  • Melanome entstehen aus durch Karzinogene erworbene Mutationen ggf. in Kombination mit vererbten Mutationen und einer inadäquaten Immunantwort.
  • Wichtigstes Karzinogen scheint die UV-Exposition zu sein, deren mutagener Effekt bis in die molekulare Analyse detektierter Punktmutationen entscheidender Gene verfolgt werden kann.
  • UV-Exposition in frühen Lebensjahren scheint eine tragende Rolle in der Melanominitiierung zu haben, aufgrund der relativ größeren Anzahl an Melanozyten-Vorläuferzellen und Melanozyten mit hoher Proliferationsaktivität, die anfälliger für UV-bedingte Schädigungen sind.
  • Diese Schädigungen können jahrelang unauffällig bleiben, bis eine im höheren Alter auftretende Änderung des Mikromilieus zur Entwicklung von Melanomen führt.
  • Die Mutationsrate in Melanomen ist sehr hoch.
  • Meist sind von den Mutationen Gene betroffen, die zentrale Zellprozesse steuern, etwa [5], [18]:
    • das Protoonkogen BRAF („v-Raf Murine Sarcoma viral Oncogene Homolog B“) (ca. 50%) in Kombination mit dem Gen TERT („Telomerase reverse Transcriptase“)
    • das NRAS-Gen („Neuroblastoma RAS viral Oncogene Homolog“ (15–20%)
    • das PTEN-Gen („Phosphatase and Tensin Homolog“), (10–30%)
    • das KIT-Gen („Protooncogen Receptor Tyrosin Kinase“) (2–8%) insbesondere bei akralen und mukosalen Melanomen
    • das CDKN2A-Gen („Cyclin dependent Kinase Inhibitor 2A“) zur Kontrolle des Zellzyklus
    • das TP53-Gen („Tumor Suppressor p53“) (fast 90%)
    • das NF1-Gen („Tumor Suppressor Neurofibromatose 1“) (10–15%).
  • Diese Mutationen führen typischerweise zur Aktivierung von 2 Signalwegen:
    • MAP-Kinase-Signalweg (bei ca. 90% der Melanome)
    • Phosphoinositol-3-Kinase-Signalweg
  • Auch vererbbare Änderungen auf den kodierenden Genen, insbesondere CDKN2A und CDK4, sind mit einem erhöhten Risiko für die Entwicklung eines Melanoms assoziiert worden [25].
  • Das Vorliegen des Pigmentes Phäomelanin scheint auch ohne ultraviolette Strahlen das Risiko für Melanome zu erhöhen.
  • Melanome entstehen auch dadurch, dass die mutierten Zellen gezielt der Immunantwort entkommen durch [23]:
    • Herunterregulation der tumorassoziierten Antigene sowie der MHC1-Komplexe
    • direkte Inhibition der Immunantwort durch Rekrutierung von regulatorischen T-Zellen und myeloide Suppressorzellen
    • Behinderung der Funktion und Rekrutierung von dendritischen Zellen durch Sekretion von Vascular endothelial Growth Factor und Transforming Growth Factor β (TGF-β) sowie Herunterregulierung von CD80 und CD86 auf dendritischen Zellen durch Interleukin-37b
    • Expression von löslichem Natural Killer Group 2 Member D (NKG2D)
    • Herunterregulation von Death Receptor DR4/5
    • Expression von Immunregulatoren wie Programmed Cell Death 1 Ligand 1 (PDL1), T Cell Immunoglobulin and Mucin Domain-containing Protein 3 (TIM-3) oder Lymphocyte-Activation Gene 3 (LAG-3)
    • Verbrauch von für die T-Zellen essenziellem Glutamin und Arginin

     

    Klassifikation und Risikostratifizierung

    • Die Einteilung des Stadiums des malignen Melanoms von I bis IV erfolgt aktuell nach American Joint Committee on Cancer (AJCC) Version 8 [13], die sich an Tumordicke (T) (Tab. 369.1), Lymphknotenbefall (N) (Tab. 369.2) sowie dem Vorliegen von Fernmetastasen (M) (Tab. 369.3) orientiert (Tab. 369.4) [13].
    • Die T-Klassifikation richtet sich nach dem Vorliegen von Ulzeration sowie nach der Dicke des Primärtumors:
      • Tis: Melanoma in situ
      • T1: Tumor ≤1,0mm
      • T2: Tumor >1,0–2,0mm
      • T3: Tumor >2,0–4,0mm
      • T3: Tumor >4,0mm
    • Die N-Klassifikation orientiert sich an dem Vorliegen von Lymphknoten-(LK-)Metastasen und/oder Satellitenmetastasen:
      • N1: 1 LK befallen
      • N2: 2–3 LK befallen
      • N3: 4 oder mehr LK befallen
    • Die M-Klassifikation ist abhängig vom Ort der Metastasierung:
      • M1a: nur Haut, weitere LK-Stationen oder Weichgewebe
      • M1b: Lunge mit ggf. M1a-Metastasen
      • M1c: viszerale Fernmetastasen
      • M1d: Hirnmetasten mit oder ohne andere Metastasen und mit erhöhtem (1) oder normalem (0) LDH-Spiegel
    • Das Risiko, an der Erkrankung zu versterben, steigt mit zunehmender Tumordicke, dem Vorliegen von Lymphknotenmetastasen und Fernmetastasen sowie dem Auftreten von Risikofaktoren wie Ulzeration des Primärherdes.

     

      Tab. 369.1 TNM-Klassifikation: Einteilung der Tumordicke T.

      T Tumordicke Ulzerationsstatus
      TX Dicke kann nicht bewertet werden kann nicht bewertet werden kann nicht bewertet werden
      T0 Primärtumor nicht nachweisbar kann nicht bewertet werden kann nicht bewertet werden
      Tis Melanoma in situ kann nicht bewertet werden kann nicht bewertet werden
      T1 ≤1,0mm unbekannt oder unspezifiziert
      T1a <0,8mm ohne Ulzeration
      T1b <0,8mm mit Ulzeration
      0,8–1,0mm mit oder ohne Ulzeration
      T2 >1,0–2,0mm unbekannt oder unspezifiziert
      T2a >1,0–2,0mm ohne Ulzeration
      T2b >1,0–2,0mm mit Ulzeration
      T3 >2,0–4,0mm unbekannt oder unspezifiziert
      T3a >2,0–4,0mm ohne Ulzeration
      T3b >2,0–4,0mm mit Ulzeration
      T4 >4,0mm unbekannt oder unspezifiziert
      T4a >4,0mm ohne Ulzeration
      T4b >4,0mm mit Ulzeration

      Tab. 369.2 TNM-Klassifikation: Einteilung des Lymphknotenbefalls N.

      N Anzahl metastasierter Lymphknoten In-transit-Satelliten
      und/oder -Mikrosatelliten
      NX lokale LK nicht bewertet
      N0 keine LK-Metastasen festgestellt nein
      N1 1 LK-Metastase
      N1a 1 klinisch okkulte LK-Metastase nein
      N1b 1 klinisch detektierte LK-Metastase nein
      N1c keine LK-Metastasen ja
      N2 2 oder 3 LK-Metastasen
      N2a 2 oder 3 klinisch okkulte LK-Metastasen nein
      N2b 2 oder 3 LK-Metastasen, davon mindestens 1 klinisch detektiert nein
      N2c 1 klinisch okkulte oder detektiere
      LK-Metastase
      ja
      N3 4 oder mehr LK-Metastasen
      N3a 4 oder mehr klinisch okkulte LK-Metastasen nein
      N3b 4 oder mehr LK-Metastasen, davon eine klinisch nachgewiesen oder verbackene Knoten nein
      N3c

      2 oder mehr klinisch okkulte oder detektierte LK-Metastasen

      und/oder

      beliebig viele verbackene Knoten

      ja
      LK: Lymphknoten

       

      Tab. 369.3 TNM-Klassifikation: Einteilung bezüglich des Vorliegens von Fernmetastasen.

      M Lokalisation Serum-Laktatdehydrogenase
      M0 keine Fernmetastasen kann nicht bewertet werden
      M1 Fernmetastasen der Haut, im Weichgewebe inklusive
      der Muskeln und/oder in nichtregionalen Lymphknoten
      nicht bestimmt oder unspezifiziert
      M1a (0) nicht erhöht
      M1a (1) erhöht
      M1b Lungenmetastasen(n) mit oder ohne Erkrankungen aus M1a nicht bestimmt oder unspezifiziert
      M1b (0) nicht erhöht
      M1b (1) erhöht
      M1c Fernmetastasen der viszeralen Lokalisationen außerhalb des ZNS
      mit und ohne Erkrankungen aus M1a und M1b
      nicht bestimmt oder unspezifiziert
      M1c (0) nicht erhöht
      M1c (1) erhöht
      M1d Fernmetastasen innerhalb des ZNS mit
      oder ohne Erkrankungen aus M1a, M1b oder M1c
      nicht bestimmt oder unspezifiziert
      M1d (0) nicht erhöht
      M1d (1) erhöht

      Tab. 369.4 TNM-Klassifikation: Tumorstadium

      pathologische Stadieneinteilung T N M
      0 Tis N0 M0
      IA T1a N0 M0
      T1b
      IB T2a N0 M0
      IIA T2b N0 M0
      T3a
      IIB T3b N0 M0
      T4a
      IIC T4b N0 M0
      IIIA T1a/b-T2a N1a oder N2a M0
      IIIB T0 N1b, N1c M0
      T1a/b-T2a N1b/c oder N2b
      T2b/T3a N1a–N2b
      IIIC T0 N2b, N2c, N3b oder N3c M0
      T1a-T3a N2c oder N3a/b/c
      T3b/T4a jedes N≥N1
      T4b N1a–N2c
      IIID T4b N3a/b/c M0
      IV jedes T jedes N M1

      Symptomatik

      • Das primäre Melanom ist ein flacher oder erhabener Tumor der Haut, der de novo oder aus einem vorbestehenden Nävus entstehen kann (Abb. 369.1).
      • Es ist häufig irregulär schwarzbraun, bläulich oder sogar rötlich gefärbt, manchmal besteht Juckreiz, und es kann spontan bluten.
      • Metastasen sind meist symptomlos, bei Lymphknoten bzw. subkutanen Metastasen bemerkt man ggf. schmerzlose Schwellungen unter der Haut bzw. rötliche, bläuliche oder bräunlich schwärzliche Maculae, Plaques oder Knötchen bei kutanem Befall (Abb. 369.2).
      • Die Symptomatik von Fernmetastasen ist abhängig von der Lokalisation. Häufig – gerade in Lunge oder Leber – gibt es wenige Symptome; Knochenmetastasen hingegen sind oft schmerzhaft, Hirnmetastasen können zu epileptischen Anfällen sowie zu kognitiven Einschränkungen führen.

       

      Sekundär noduläres superfiziell spreitendes malignes Melanom (TD 1,2mm, pT2a).© Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Venerologie , Universitätsmedizin Rostock

      Dermatoskopisches Bild dieses Melanoms, die Vielfarbigkeit des Pigmentnetzes, die scharfe Begrenzung sowie die Asymmetrie sind gut erkennbar© Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Venerologie , Universitätsmedizin Rostock

      Abb. 369.1 Klinisches Bild malignes Melanom

      a Sekundär noduläres superfiziell spreitendes malignes Melanom (TD 1,2mm, pT2a).

      (Quelle: Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Venerologie , Universitätsmedizin Rostock)

      b Dermatoskopisches Bild dieses Melanoms, die Vielfarbigkeit des Pigmentnetzes, die scharfe Begrenzung sowie die Asymmetrie sind gut erkennbar.

      (Quelle: Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Venerologie , Universitätsmedizin Rostock)

       

      © Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Venerologie , Universitätsmedizin Rostock

      Abb. 369.2 Primäres akrales Melanom

      Ein seit Jahren bestehendes unbehandeltes primäres akrales Melanom bei Erstvorstellung. Es bestanden schon Metastasen in den regionalen Lymphknoten, aber keine Fernmetastasen.

      (Quelle: Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Venerologie , Universitätsmedizin Rostock)

      Diagnostik

      Diagnostisches Vorgehen

      • Die frühe Detektion von Melanomen erhöht die Heilungsrate.
      • Etwa 30% der Melanome entstehen aus vorbestehenden Nävi und etwa 70% auf zuvor unauffälliger Haut.
      • Die Ganzkörperuntersuchung mit klinischer Inspektion der Haut und der hautnahen Schleimhäute, die Palpation der Lymphabstromgebiete und Lymphstationen sowie die Dermatoskopie der verdächtigen Läsion ist dabei das primäre diagnostische Vorgehen der Wahl.
      • Prinzipiell gilt, dass alle sich verändernden Läsionen primär verdächtig sind, es sei denn, es kann durch die klinische Untersuchung ein Melanom mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
      • Nach der primären Diagnose mit Angabe der Tumordicke erfolgt als weitere diagnostische Maßnahme die Entnahme des Wächterlymphknotens [1].
      • Ab TD 1,0mm bzw. 0,8mm mit Ulzeration oder 0,8mm bei unter 40-Jährigen wird die Entnahme des Wächterlymphknotens empfohlen [1].
      • Eine erhöhte Anzahl von Mitosen ist in der derzeitig gültigen Leitlinie noch als Risikofaktor erwähnt, wird aber in der aktuellen AJCC-8-Klassifikation nicht mehr erfasst.
      • Vor der Wächterlymphknoten-Markierung muss eine sonografische Kontrolle der Abflussregion erfolgen, da bei Vorliegen von LK-Makrometastasen keine Wächterlymphknoten-Entnahme, sondern weitere Diagnostik und dann ggf. direkt eine LK-Dissektion durchgeführt wird.
      • Bei TD ≥4,0mm erfolgt üblicherweise zum Ausschluss einer Fernmetastasierung vor der Wächterlymphknoten-OP ein komplettes Staging mit Schädel-MRT sowie Ganzkörper-CT, da bei Vorliegen von Fernmetastasen keine Wächterlymphknoten entnommen werden.
      • Sonografie des Abdomens sowie Röntgen des Thorax ist für die Ausbreitungsdiagnostik eines malignen Melanoms nicht geeignet.

       

      Anamnese

      • Folgende Fragen sind für die Einschätzung der Hautveränderungen relevant:
        • Ist die Läsion neu oder hat sie sich im Verlauf verändert?
        • Besteht ein malignes Melanom in der Vorgeschichte?
        • Besteht ein bekanntes dysplastisches Nävuszell-Syndrom?
        • Besteht eine familiäre Belastung bezüglich Melanomen?
        • Besteht eine geplante oder aktuelle immunsuppressive Situation?
        • Besteht eine UV-Expositionshistorie?
      • Die Anamnese ist aber dem klinischen Befund unterzuordnen, auch bei unauffälliger Anamnese müssen auffällige Läsionen zeitnah exzidiert werden.

       

      Körperliche Untersuchung
      • Inspektion der gesamten Haut inklusive Genitale, Pofalte, Finger- und Zehenzwischenräumen und behaarter Kopfhaut
      • Inspektion von Mundschleimhaut, Urethra, Vulva und Glans penis
      • Beurteilung der Läsionen nach der ABCDE-Regel:
        • A: Asymmetrie (1 oder 2 Ebenen)
        • B: Begrenzung (unscharf/unregelmäßig)
        • C: Farbe (mehrfarbig, v.a. Auftreten von Schwarz-, Grau-, Weiß- und Rottönen, weißlicher, bläulicher Schleier, Abblassung einzelner Anteile)
        • D: Durchmesser (>0,5cm)
        • E: Erhabenheit oder Entwicklung (Hat sich der Tumor in irgendeiner Form verändert?)
      • Regel des hässlichen Entchens:
        • Identifikation der Läsion, die bei dem jeweiligen Patienten nicht zu den anderen vorhandenen Läsionen ins Bild passt

       

      Labor

      • Der Tumormarker S100B kann und sollte bei Patienten mit Erstdiagnose eines malignen Melanoms bestimmt werden.
      • LDH-Bestimmungen sind erst im Stadium IV sinnvoll, da hier der LDH-Spiegel ein unabhängiger prognostischer Marker für das Überleben ist.

       

      Bildgebende Diagnostik

      Dermatoskopie

      • Beurteilung der Läsionen nach der dermatoskopischen ABCD-Regel:
        • A: Asymmetrie in 2 Ebenen
        • B: Begrenzung, hier ist eine scharfe Begrenzung verdächtig
        • C: verschiedene Farben
        • D: Differenzialstrukturen
      • Eine sequenzielle digitale Dermatoskopie zur kurzfristigen (nach 1–3 Monaten) Kontrolle von auffälligen, aber klinisch unklaren Läsionen kann zur Früherkennung von Melanomen dienen.
      • Bildung eines Punktscores (Tab. 369.5):
        • Punktwert <4,75: gutartiges Pigmentmal sehr wahrscheinlich
        • Punktwert 4,75–5,45: Grenzbereich
        • Punktwert >5,45: malignes Melanom sehr wahrscheinlich

       

      Tab. 369.5 Dermatoskopische ABCD-Regel: Ermittlung der dermatoskopischen Punktzahl.

      ABCD-Kriterien Ausprägung Punktzahl Multiplikationsfaktor
      Asymmetrie in 0, 1 oder 2 Achsen 0–2 1,3
      Begrenzung abrupter Abbruch des Pigmentnetzes in 0–8 Segmenten 0–8 0,1
      Color (Farbe) weiß, rot, hellbraun, dunkelbraun, blaugrau, schwarz 1–6 0,5
      Differenzialstruktur Netz, strukturlose Areale, Punkte, Schollen, Streifen 1–5 0,5

       

      Ganzkörperfotografie

      • Dient der frühzeitigen Erkennung von Melanomen bei Risikopatienten, etwa Patienten mit FAMMM-Syndrom
      • Nützlich bei der Überwachung von großen (Schleim-)Hautnävi sowie bei dysplastischem Nävuszell-Syndrom

       

      Andere kutane diagnostische Verfahren

      • Konfokale Laser-Scanning-Mikroskopie, elektrische Impendanzspektroskopie, Multiphotonen-Lasertomografie, Multispektralanalyse, optische Kohärenztomografie oder Raman-Spektroskopie werden aktuell nicht in der Standarddiagnostik eingesetzt.
      • „Deep-Learning-Modell: Es konnte in einigen Studien gezeigt werden, dass computergestützte Diagnoseverfahren im Hinblick auf Spezifität und Sensitivität melanozytärer Läsionen dem menschlichen Untersucher diagnostisch überlegen sein können; demzufolge ist es möglich, dass solche Verfahren in der zukünftigen Diagnostik größere Anwendung finden werden.

       

      Sonografie

      • Die lokoregionale Lymphknotensonografie sollte ab Stadium IB nach Primärdiagnose durchgeführt werden.
      • Die diagnostische Lymphknotensonografie muss vor der Entnahme von Wächterlymphknoten regelhaft durchgeführt werden, da bei auffälligem Befund andere diagnostische und therapeutische Schritte folgen.

       

      CT

      • Ab einer Tumordicke von >4mm wird üblicherweise vor Entnahme des Wächterlymphknotens eine Ganzkörper-CT (normalerweise Thorax, Abdomen, je nach Lokalisation des Primarius ggf. mit Becken und/oder Hals) durchgeführt.
      • Bei klinisch detektierbaren Makrometastasen sollte eine Ganzkörper-CT vor weiteren operativen Eingriffen zur Planung des Prozedere erfolgen.
      • Bei positiven Wächterlymphknoten bzw. bei Vorliegen von Satellitenmetastasen folgt dann zur Ausbreitungsdiagnostik eine Ganzkörper-CT.
      • Unter Therapie im Stadium IV erfolgt zur Kontrolle des Therapieverlaufs alle 3 Monate eine Ganzkörper-CT.

       

      MRT

      • Ab einer Tumordicke von ≥4mm wird üblicherweise vor Entnahme des Sentinel-Lymphknotens eine MRT des Schädels (cMRT) durchgeführt.
      • Bei klinisch detektierbaren Makrometastasen sollte eine Schädel-MRT erfolgen.
      • Bei positivem Sentinel-Lymphknoten bzw. dem Vorliegen von Satellitenmetastasen erfolgt zur Ausbreitungsdiagnostik eine Schädel-MRT.
      • Im Stadium IV erfolgt zur Kontrolle des Therapieverlaufs alle 3 Monate eine cMRT.

       

      PET/PET-CT

      • Die PET-CT ist in der Detektion extrazerebraler Metastasen aktuell das Verfahren mit der höchsten Sensitivität und Spezifität und demzufolge für die Ausbreitungsdiagnostik ein hervorragendes Verfahren. Aus Gründen der vom Gesundheitssystem vorgegebenen schwierigen ökonomischen Verfügbarkeit ist aber aktuell die CT diagnostischer Standard.
      • Wenn es möglich ist, ist die Durchführung einer PET-CT zur primären Ausbreitungsdiagnostik sinnvoll.
      • Zur Überprüfung des Therapieansprechens unter Immuncheckpoint-Blockade ist gerade bei stabiler Erkrankung eine PET-CT zu empfehlen, da hier die Aktivität des Tumors besser beurteilt werden kann.

       

      Wächterlympfknoten-Entnahme

      • Die Wächterlymphknoten-Entnahme bei malignem Melanom ist vorrangig von diagnostischem Wert, allerdings konnte auch eine Verringerung der lokalen Rezidivrate sowie retrospektiv auch ein verbessertes Gesamtüberleben gezeigt werden.
      • Weiterhin ist die Entnahme des Wächterlymphknotens auch zur Indikationsstellung für die adjuvante Therapie mit zielgerichteter Therapie relevant, da diese erst ab dem Stadium III angeboten werden kann.
      • Die Indikation zur Wächterlymphknoten-Entnahme richtet sich nach der Tumordicke: Ab einer Tumordicke von 1,0mm sollte eine Wächterlymphknoten-Biopsie durchgeführt werden, wenn kein sicherer Hinweis auf eine lokoregionäre oder Fernmetastasierung besteht [1].
      • Falls eine Ulzeration oder ein jüngeres Alter (<40 Jahre) besteht, ist auch schon ab einer Tumordicke von 0,8mm eine Wächterlymphknoten-Entnahme empfohlen [1].
      • Ab einer Tumordicke von 4,0mm sollte vor Wächterlymphknoten-Entnahme eine bildgebende Diagnostik mit cMRT und Ganzkörper-CT oder PET-CT zum Ausschluss einer Fernmetastasierung erfolgen [1].

       

      Histologie, Zytologie und klinische Pathologie

      Histologie des Primärtumors

      • Histologisch werden verschiedenen Typen des kutanen Melanoms unterschieden, die sich in ihrem Wachstumsmuster unterscheiden:
        • das superfiziell spreitende malige Melanom (SSM)
        • das noduläre Melanom (NM)
        • das akrolentigiöse Melanom (ALM)
        • das Lentigo-maligna-Melanom (LMM)
      • Während SSM und LMM zunächst horizontal wachsen, wächst das aggressive NM rasch vertikal.
      • Weiterhin gibt es noch seltene Varianten, wie das desmoplastische Melanom, das spitzoide Melanom, das nävoide Melanom und das neurotrope Melanom.
      • Die Schnittränder sollten auf das Fehlen oder Vorhandensein von Melanomverbänden beurteilt werden.
      • Die Tumordicke nach Breslow ist das wichtigste histologische Kriterium, hierfür wird vom Stratum granulosum der Epidermis bis zum tiefsten noch nachweisbaren Tumorgewebe gemessen.
      • Das Vorliegen von Ulzerationen ist ebenfalls ein wichtiges prognostisches Kriterium der Histologie.
      • Regression sowie Einbruch in Venen sind weitere histologische Malignitätsmerkmale.
      • Eine erhöhte Mitoserate pro mm2 geht ebenfalls mit einer ungünstigeren Prognose einher, wenn auch die Mitoserate in die aktuelle TNM-Klassifikation nicht mehr miteinfließt.

       

      Lymphknotendiagnostik

      • Der Wächterlymphknoten wird nach Vorliegen und der Menge von Melanommetastasen analysiert.
      • Weitere Diagnostik:
        • größter Durchmesser der größten Tumorzellansammlung in Zehntel Millimeter: <0,1mm, 0,1–1mm und >1mm
        • maximale Eindringtiefe von der Kapsel in das Parenchym
        • Invasion der Melanomzellen in die Kapsel bzw. Kapseldurchbruch
        • Lokalisation von Melanomzellen in perinodalen Lymphgefäßen

       

      Molekulargenetische Diagnostik

      • Die molekulargenetische Diagnostik ist für kutane Melanome essenziell.
      • Es finden sich in ca. 50% der Fälle therapeutisch relevante BRAFV600-Mutationen und in ca. 15–20% aktivierende NRAS-Mutationen, die ebenfalls therapeutisch relevant sein können.
      • Bei ca. 5–8% der akralen und mukosalen Melanome findet sich eine aktivierende KIT-Mutation.
      • Die Mutationsanalyse auf BRAF-Mutationen muss ab Stadium III erfolgen, um die geeigneten adjuvanten Therapieoptionen mit dem Patienten besprechen und einleiten zu können.
      • Die Bestimmung auf Vorliegen von NRAS- bzw. c-KIT-Mutationen ist erst ab Stadium IV sinnvoll.

       

       

        Differenzialdiagnosen

        • Das primäre Melanom kann klinisch mit anderen Hautveränderungen verwechselt werden (Tab. 369.6).
        • Demzufolge sollte auch bei geringerem klinischen Verdacht die Indikation zur Exzision großzügig gestellt werden.
        • Wenn bei bestimmten Hautveränderung Angst bzw. Sorge des Patienten besteht, sollte ebenfalls exzidiert werden, wenn ein Melanom nicht 100%ig ausgeschlossen werden kann.

         

        Tab. 369.6 Differenzialdiagnosen des kutanen malignen Melanoms.

        Differenzialdiagnose

        (absteigend sortiert nach klinischer Relevanz)

        Häufigkeit der Differenzialdiagnose im Hinblick auf das Krankheitsbild (häufig, gelegentlich, selten) richtungsweisende Diagnostik/Befunde/zusätzliche Leitsymptome Sicherung der Diagnose
        dysplastischer Nävuszellnävus häufig grenzwertige Punktzahl Exzision
        Verruca seborrhoica häufig keine Differenzialstrukturen, Pseudohornzysten ggf. Exzision
        Hämangiome häufig Lakunen , kein Pigment ggf. Exzision
        Lentigo senilis häufig gleichmäßiges Netz im Zweifel Exzision
        Dermatofibrom gelegentlich keine Differenzialstrukturen im Zweifelsfall Exzision
        pigmentiertes Basalzellkarzinom selten keine Differenzialstrukturen Exzision

        Therapie

        Therapeutisches Vorgehen

        • Prinzipiell unterteilt sich die Therapie des malignen Melanoms in die operative Therapie sowie die adjuvante und therapeutische medikamentöse Therapie.

         

        Operative Therapie

        Operative Therapie des Primärherdes

        • Nach der durch die primäre Exzision oder die Probebiopsie gestellten Erstdiagnose erfolgt die Nachexzision mit dem jeweiligen Sicherheitsabstand sowie je nach Tumordicke (ab 1mm bzw. mit Risikofaktoren ab 0,8mm) die Wächterlymphknoten-Entnahme.
        • Die Nachexzision erfolgt mit einem festgelegten Sicherheitsabstand, bei invasiven kutanen Melanomen <2mm Tumordicke 1cm, ab 2mm Tumordicke 2cm.
        • Das Melanoma in situ wird häufig mit 0,5cm Sicherheitsabstand exzidiert, wenn auch der Sicherheitsabstand in der aktuellen Leitlinie nicht festgelegt wurde.
        • Generell kann und sollte der Sicherheitsabstand lokalisationsbedingt, wie z.B. im Gesicht, oder akral angepasst werden, die Nachexzision sollte dann aber mit mikroskopisch kontrollierter Chirurgie erfolgen.
        • Insbesondere bei der Lentigo maligna im Gesicht ist eine mikroskopisch kontrollierte R0-Resektion ohne weiteren Sicherheitsabstand eine valide Alternative.
        • Bei Befall der Akren wird eine Amputation nicht mehr generell empfohlen, wenn auch ohne Amputation eine R0-Situation erreicht werden kann.

        Operative Therapie bei Lympfknotenmetastasen bzw. kutanen Metastasen

        • Falls im Wächterlymphknoten Mikrometastasen detektiert werden, kann ab einer Tumorlast von mehr als 1mm die komplette Lymphknotendissektion mit dem Patienten besprochen werden.
        • Jedoch besteht für die komplette Lymphknotendissektion bei Vorliegen von Mikrometastasen im Wächterlymphknoten nach aktueller Studienlage kein Vorteil bezüglich der Fernmetastasierungsrate, sondern allenfalls eine bessere lokale Tumorkontrolle. Dagegen steht die häufig erhebliche Morbidität, die nach einer kompletten Lymphknotendissektion auftritt. Hierüber muss der Patient sorgfältig informiert werden [10], [17].
        • Bei Vorliegen von Makrometastasen ist nach wie vor eine komplette regionale Lymphknotendissektion empfohlen.

         

        Operative Therapie bei Satelliten und/oder Fernmetastasen

        • Bei Vorliegen von Satellitenmetastasen ist die operative Entfernung eine sehr gute Therapieoption, insbesondere wenn dadurch eine Tumorfreiheit erreicht werden kann.
        • Die operative Entfernung von Fernmetastasen kann bei zu erwartender R0-Resektion in Erwägung gezogen werden, wenn kein inakzeptables funktionelles Defizit zu erwarten ist.
        • Die operative Entfernung von Fernmetastasen kann auch als Therapieoption zusätzlich zur Systemtherapie in Stadium IV erwogen werden, wenn ein unterschiedliches Ansprechen von verschiedenen Herden auf die Systemtherapie beobachtet wird und durch die Operation die nicht ansprechenden Herde entfernt werden können.
        • Weitere Gründe für ein operatives Vorgehen im Stadium IV sind eine zu erwartende deutliche Verbesserung der Lebensqualität sowie drohende akute lebensbedrohliche Komplikationen durch Metastasen, wie symptomatische Hirnmetastasen, Verlegung der Atemwege, Drohung eines Querschnitts o.Ä. [1].

         

        Pharmakotherapie

        • Die Pharmakotherapie des malignen Melanoms teilt sich in lokale Therapie – wie die Anwendung von Talimogen laherparepvec, intraläsionale IL-2-Injektionen sowie Elektrochemotherapie – und systemische Therapien mit zielgerichteter Therapie, Immuncheckpoint-Blockaden sowie Chemotherapie.
        • Die zielgerichtete Therapie ist nur für Patienten mit einer aktivierenden BRAFV600-Mutation (meist BRAFV600E) zugelassen und besteht aus BRAF-Inhibitor und MEK- Inhibitor („Mitogen-activated Protein Kinase Kinase“) (Abb. 369.3).
        • Immuncheckpoint-Blockaden hemmen inhibitorische Rezeptoren auf körpereigenen T-Zellen und stimulieren so die Immunantwort. Sie wirken also indirekt auf das Melanom. Die Ansprechraten und die Ansprechdauer sind für die Therapien unterschiedlich (Tab. 369.7).

        Abb. 369.3 Mechanismus der BRAF/MEK-Inhibition

        Darstellung der Signalkaskaden. (VEGF: Vascular endothelial growth factor, cKIT: Tyrosinkinase KIT, GF: Growths factors, RTK: Receptor tyrosine kinases, HGF: Hepatocyte growth factor, cMET: Hepatocyte growth factor receptor, IGF: Insulin-like growth factor, IGFR Insulin-like growth factor receptor, RAS: Rat sarcoma, NRAS: Neuroblastoma RAS, PI3K: Phosphoinositid-3-kinases, AKT: Protein kinase B, mTOR: Mammalian target of rapamycin, BRAF: v-Raf murine sarcoma viral oncogene homolog B1, MEK: Mitogen-activated protein kinase kinase, ERK: extracellular-signal regulated kinases)

        a Bei ca. 50% der Melanome wird durch eine BRAFV600 Mutation die Proliferation und das Überleben der mutierten Zellen gesteigert.

        b Durch Hemmung von BRAF und MEK kann die Proliferation unterbrochen und Apoptose induziert werden.

        Tab. 369.7 Ansprechen auf die verschiedenen Therapien und 5-Jahresprognose.

        Medikament Ansprechrate (%) PFS in Monaten Ansprechdauer in Monaten 5-Jahres-PFS nach Erstlinientherapie (%)
        Dabrafenib + Trametinib 67 12,1 13,8 19
        Vemurafenib + Cobimetinib 70 12,3 13,0 k.A.
        Encorafenib + Binimetinib 76 14,9 16,1 23
        Ipilimumab 19 3,7 14,4/nicht erreicht 8
        Pembrolizumab 42 8,4 53,5/nicht erreicht 29
        Nivolumab 45 6,9 nicht erreicht 29
        Nivolumab + Ipilimumab 58 11,5 nicht erreicht 36
        k.A.: keine Angaben, PFS: progressionsfreies Überleben

        Adjuvante medikamentöse Therapie im Stadium II

        • Ab dem Stadium IIA ist Interferon-α als adjuvante Therapie zugelassen, wird aber aufgrund des nicht überzeugenden Risiko-Nutzen-Profils aktuell nicht mehr empfohlen.
        • Ab dem Stadium IIB ist Pembrolizumab nach vollständiger Resektion bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren und Erwachsenen in der Adjuvanz zugelassen.
        • Es zeigte sich im Vergleich zu Placebo in der Zulassungsstudie eine Verbesserung des Fernmetastasen freien Überlebens (Hazard Ration 0.64). Daten zum Gesamtüberleben liegen nicht vor.
        • Die Nebenwirkungsrate unterschied sich nicht zur Anwendung in höheren Tumorstadien [21].

         

        Adjuvante medikamentöse Therapie im Stadium IIB, IIC, III

        • Aktuell sind Nivolumab (Flat Dose 240 mg alle 14 Tage sowie 480 mg alle 4 Wochen) und Pembrolizumab (Flat Dose 200 mg alle 3 Wochen oder 400 mg alle 6 Wochen) sowie Dabrafenib/Trametinib (75mg 2–0-2/2mg 1–0-0) für die adjuvante Therapie im Stadium III bzw. Nivolumab auch im Stadium IV zugelassen [8].
        • Dabrafenib und Trametinib kann bei Vorliegen einer BRAFV600-Mutation im Stadium III nach vollständiger Resektion der Metastasen bei Erwachsenen gegeben werden.
        • Pembrolizumab ist bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren und Erwachsenen ab Tumorstadium IIB nach vollständiger Resektion zugelassen [8].
        • Nivolumab kann bei Lymphknotenmetastasen oder anderer Metastasierung nach vollständiger Resektion bei Erwachsenen verabreicht werden [37].
        • Die Therapiedauer beträgt 1 Jahr.
        • Aktuell liegen für die adjuvante Therapie mit PD-1-Inhibitoren Daten vor, die eine Verbesserung des rezidivfreien Überlebens zeigen, eine Verbesserung des Gesamtüberlebens wurde bislang nicht gezeigt. Das rezidivfreie Überleben nach 3 Jahren nach adjuvanter Therapie mit einem PD1-Inhibitor betrug im Stadium IIIA ca. 83%, Stadium IIIB ca. 70%, im Stadium IIIC ca. 60% und im Stadium IIID ca. 45% [2], [9].
        • Für die adjuvante Therapie mit Dabrafenib und Trametinib konnte ein Verbesserung des rezidivfreies Überlebens und des Gesamtüberlebens gezeigt werden [20].
        • Die Auswahl der jeweiligen Therapie erfolgt nach Erhebung der spezifischen Anamnese insbesondere bezüglich Vorerkrankungen und Medikamentenplan in enger Absprache mit dem Patienten.
        • Die Immunkombinationstherapie mit Nivolumab und Ipilimumab zeigte sich in einer aktuellen Studie im rezidivfreien Überleben nach vollständiger Operation im Stadium IV der Monotherapie mit Nivolumab deutlich überlegen, ist aber für diese Anwendung bislang nicht zugelassen [19].

         

        Neoadjuvante medikamentöse Therapie im Stadium III

        • Neoadjuvante Therapiekonzepte beim Melanom sind aktuell nicht zugelassen.
        • Studiendaten zur neoadjuvanten Therapie mit Nivolumab, Dabrafenib und Trametinib sowie Ipilimumab und Nivolumab liegen vor [24].
        • Bei Makrometastasen im Lymphknoten oder bei In-transit-Metastasen erfolgte die jeweilige medikamentöse Gabe 8–12 Wochen vor OP.
        • Eine adjuvante postoperative Therapie erfolgte je nach Medikament bis zu 40 Wochen lang.
        • Die neoadjuvanten Therapiekonzepte mit Ipilimumab und Nivolumab zeigten im Vergleich zur Monotherapie mit Nivolumab und Dabrafenib/Trametinib ein deutlich längeres rezidivfreies Überleben.
        • Das rezidivfreie Überleben lag nach 2 Jahren bei 85% [28].
        • Ipilimumab und Nivolumab in der neoadjuvanten Therapie zeigen in einer Dosierung von Ipilimumab mit 1mg/kgKG und Nivolumab mit 3mg/kg das beste Nebenwirkungsprofil bei vergleichbarer Wirkung wie andere Dosierungen [34].

         

        Medikamentöse Therapie im Stadium IV oder im inoperablen Stadium III

        • Zielgerichtete Therapie mit BRAF/MEK-Inhibitoren:
          • Für Patienten mit BRAFV600-Mutation gibt es 3 zugelassene Kombinationstherapien:
            • Vemurafenib 960 mg 2× tgl. und Cobimetinib 60 mg/1× tgl., in 21/28 Tagen, Einnahme zum Essen möglich [14]
            • Dabrafenib 150 mg 2× tgl. und Trametinib 2mg 1× tgl., 1h vor oder 2h nach dem Essen [22]
            • Encorafenib 450 mg 1× tgl. und Binimetinib 45mg 2× tgl., Einnahme zum Essen möglich
          • Die Wirkung erfolgt durch die Hemmung der aktivierenden BRAFV600-Mutation sowie der MEK-Inhibition (Abb. 369.3).
          • Die Wirksamkeit zwischen den Kombinationen gilt als vergleichbar, die Ansprechraten liegen um die 70% [3], [6], [29]. Das progressionsfreie Überleben 5 Jahre nach Erstlinientherapie mit Dabrafenib/Trametinib beträgt 19%.
          • Es gibt Klassen-Nebenwirkungen der zielgerichteten Therapie wie Diarrhö und Nausea sowie seröse Retinopathien und Nebenwirkungen am Herzen wie QT-Zeit-Verlängerungen oder eine Verringerung der Ejektionsfraktion: diese sind in der Therapie speziell zu überwachen.
          • Andere Nebenwirkungen wie Fotosensitivität oder Fieber sind bei bestimmten Kombinationen deutlich häufiger als bei anderen Kombinationen.
          • Bei Auftreten von Nebenwirkungen kann ein Wechsel zu einer anderen Kombination der zielgerichteten Therapie sinnvoll sein.
          • Alternativ können bei Nebenwirkungen der zielgerichteten Therapien reduzierte Dosen der Medikamente angewandt werden.
          • Üblicherweise ist das Ansprechen höher als bei Immuncheckpoint-Blockade, allerdings ist die Ansprechdauer kürzer. Es wird aber auch unter BRAF-MEK- Inhibition Langzeitansprechen beobachtet.
        • MEK-Inhibitoren bei NRAS-Mutation:
          • Bei Vorliegen einer NRAS-Mutation kann nach Versagen anderer Therapieoptionen die Gabe eines MEK-Inhibitors als Monotherapie Wirksamkeit zeigen.
          • Das mediane progressionsfreie Überleben (PFS) der Monotherapie mit Binimetinib bei NRAS-Mutation lag bei 2,8 Monaten, die Krankheitskontrollrate bei 58%, im Vergleich lag das PFS unter DTIC bei 1,5 Monaten und die Krankheitskontrollrate bei 25% [7].
          • Als Nebenwirkung können unter anderem akneiforme Exantheme, Ödeme, Bluthochdruck, CK-Erhöhungen und/oder seröse Retinopathien auftreten.
          • Eine MEK-Inhibitor-Therapie bei NRAS-Mutation bei metastasiertem Melanom ist aktuell noch nicht zugelassen.
        • c-KIT-Inhibitoren:
          • KIT-Mutationen werden bei etwa 3% aller Melanome gefunden.
          • Bei den kutanen Melanomen können insbesondere akrolentigiöse Melanome und durch chronische Lichtschädigung entstandene Melanome eine aktivierende c-KIT-Mutation aufweisen.
          • Bei Vorliegen einer c-KIT-Mutation kann die Gabe eines c-KIT-Inhibitors, meist Imatinib, erwogen werden.
            • Für die Gabe von Imatinib konnten objektive Ansprechraten von – je nach Studie – 23,3–29% erreicht werden, allerdings waren auch Patienten mit Schleimhautmelanomen inkludiert. Die mediane Ansprechdauer betrug 7,2 Monate.
            • Das mediane PFS war 4,2 Monate und das mediane Gesamtüberleben betrug 18.0 Monate [11].
            • Die Nebenwirkungen umfassen Fatigue, Muskelkrämpfe, Blutbildungsstörungen, Übelkeit, Erbrechen, Gelenkbeschwerden, Hautnebenwirkungen sowie periorbitale Ödeme.
            • 400 mg 1× tgl. ist aufgrund des besseren Nebenwirkungsprofils die aktuell empfohlene Dosis.
            • Die Therapie mit Imatinib ist zur Behandlung des malignen Melanoms noch nicht zugelassen.
        • Immuncheckpoint-Blockaden (ICB):
          • Zur Therapie des metastasierten Melanoms sind die 3 Antikörper Ipilimumab, Nivolumab sowie Pembrolizumab zur Monotherapie und die Kombinationstherapie von Nivolumab mit Ipilimumab zugelassen.
          • Ipilimumab
            • Ipilimumab ist ein gegen das hemmende Cytotoxic T-Lymphocyte associated Protein 4 (CTLA-4) gerichteter, nichtaktivierender Antikörper. Die Hemmung von CTLA4 führt zu einer Stimulation von T-Zellen sowie zu einer Hemmung von regulatorischen T-Zellen und wirkt sich so positiv auf die Tumorabwehr aus.
            • Das PFS 5 Jahre nach Erstlinientherapie mit Ipilimumab beträgt 8%.
            • Es werden 4 Infusionen alle 3 Wochen in der Dosis 3mg/kgKG verabreicht.
            • Nebenwirkungen vom Grad III–IV treten in ca. 17% der Fälle auf [16].
          • Nivolumab und Pembrolizumab als Monotherapie
            • Nivolumab und Pembrolizumab sind gegen das Programmed Cell Death Protein 1 (PD-1) gerichtete Antikörper. Dauerhaft stimulierte T-Zellen, wie sie bei Tumorerkrankungen vorkommen, können PD-1 exprimieren. Die Bindung an PD-L1 kann zur Anergie dieser Zellen führen. Die Blockierung dieser Bindung durch den nichtaktivierenden Anti-PD-1-Antikörper kann diese Anergie aufheben.
            • Das PFS 5 Jahre nach Erstlinientherapie sowohl mit Nivolumab als auch mit Pembrolizumab beträgt 29% [16], [31].
            • Nivolumab wird als Flat Dose 240 mg alle 2 oder 480 mg alle 4 Wochen gegeben, Pembrolizumab als Flat Dose 200 mg alle 3 Wochen oder 400 mg alle 6 Wochen.
            • Nebenwirkungen vom Grad III–IV betragen um die 11%.
          • Kombination von Nivolumab mit Ipilimumab
            • Die Kombination von Ipilimumab und Nivolumab kombiniert beide Effekte und führt zu einem noch höheren Tumoransprechen, bei allerdings auch höherem Nebenwirkungsrisiko [15], [27].
            • Das PFS 5 Jahre nach Erstlinientherapie mit Ipilimumab und Nivolumab beträgt 35% [16].
            • Neuere Daten konnten einen Überlebensvorteil für BRAF-mutierte Patienten zeigen, die primär mit Immunkombinationstherapie behandelt wurden [4].
            • Die Kombination wird in 4 Infusionen alle 3 Wochen Ipilimumab 3mg/kgKG und Nivolumab 1mg/kgKG gegeben, dann folgt 3 bzw. 6 Wochen später als Flat Dose Nivolumab 240 mg alle 2 Wochen oder 480 mg alle 4 Wochen.
            • Nebenwirkungen vom Grad III–IV treten in ca. 59% der Fälle auf.
            • Die Kombinationstherapie hat von allen systemischen Therapieoptionen die beste Wirksamkeit bei Hirnmetastasen.
          • Die Nebenwirkungen der ICB sind durch die Aktivierung von autoreaktiven T-Zellen und damit durch autoimmune oder entzündliche Prozesse zu erklären. Es können alle Organe des Körpers betroffen sein, zu den häufigsten schweren Nebenwirkungen zählen Kolitiden, Pankreatitiden und Hepatitiden. Während die meisten Nebenwirkungen bei adäquater immunsuppressiver Therapie reversibel sind, führen Entzündungen von Drüsen wie der Schilddrüse oder der Hypophyse zu dauerhaftem Funktionsverlust.
        • Chemotherapien:
          • Aufgrund einer fehlende signifikanten Verlängerung der Überlebenszeit sollte die Gabe von Chemotherapeutika nur als letzte Therapieoption angeboten werden.
          • Es liegen Studien für Darcabazin (DTIC), Carboplatin, Temozolomid, Cisplatin, Paclitaxel, Vindesin, Detoxrubicin und Fotemustin als Einzelsubstanzen beim metastasierten Melanom vor [1].
          • DTIC ist die einzige zur Therapie des malignen Melanoms offiziell zugelassene Chemotherapie und hat Ansprechraten von etwa 10% [1].
          • Polychemotherapien können bei Patienten mit hoher Tumorlast und raschem Progress nach Vortherapien zur Tumorkontrolle eingesetzt werden. Die Kombination von Carboplatin mit Paclitaxel (CarboTax) zeigte ein progressionsfreies Überleben von 4 Monaten [1].

         

        Strahlentherapie

        • Adjuvante Strahlentherapie im Stadium III:
          • Nach einer Lymphadenektomie sollte eine adjuvante Strahlentherapie erfolgen, wenn mindestens 3 Lymphknoten befallen sind, ein Kapseldurchbruch vorliegt, eine singuläre Lymphknotenmetastase größer als 3cm ist oder ein lymphogenes Rezidiv vorliegt.
          • Das Lymphabflussgebiet sollte mit einer Gesamtdosis von 50–60Gy bestrahlt werden.
        • Strahlentherapie im Stadium IV:
          • Die Strahlentherapie wird im Stadium IV zur Verlängerung des Überlebens, zur Verbesserung der Lebensqualität, zur Vermeidung von Schmerzen sowie zur lokalen Tumorkontrolle eingesetzt.
          • Kleinere Metastasen sprechen signifikant besser an als größere, deshalb sollte die Indikation zur Strahlentherapie frühzeitig gestellt werden.
          • Die wahrscheinlich häufigste Indikation zur Strahlentherapie im Stadium IV sind Hirnmetastasen des Melanoms. Eine Strahlentherapie ist indiziert bei Läsionen, die kleiner als 3cm sind, keine oder sehr geringe Hirndrucksymptomatik und keine Mittellinienverschiebung verursachen.
          • Die stereotaktische Bestrahlung führt bei nichtsymptomatischen Hirnmetastasen zur Verlängerung des Überlebens, bei Patienten mit 1–4 Metastasen, die kleiner als 3–4cm sind, sind Ansprechraten von 90% beschrieben worden, bei einem medianen Überleben von 5–11 Monaten und einer 1-Jahresüberlebensrate von 25%.
          • Die Ganzhirn-Radiatio (GHR) wird bei vielen symptomatischen Hirnmetastasen angeboten, wenn Stereotaxie nicht möglich ist, sowie bei symptomatischer leptomeningealer Karzinomatose.
          • Die Hippocampus-Schonung führt zu verbesserter Gedächtnisleistung nach GHR.
          • Das mediane Gesamtüberleben nach GHR beträgt etwa 2–5 Monate, die 1-Jahresüberlebensrate liegt bei 10–12%.
        • Kombination von Strahlentherapie mit Systemtherapien:
          • Bei BRAF/MEK-Inhibition soll nach Empfehlung der Eastern Cooperative Oncology Group (ECOG) die systemische Therapie pausiert werden:
            • mindestens 3 Tage vor bis mindestens 3 Tage nach einer normfraktionierten großvolumigen Bestrahlung
            • mindestens 1 Tag vor bis mindestens 1 Tag nach einer kleinvolumigen stereotaktischen, höher dosierten Bestrahlung
          • Eine Therapie mit Ipilimumab kann unter Strahlentherapie fortgeführt werden.
          • Eine aktuelle retrospektive Analyse konnte bei keiner ICB in Kombination mit Strahlentherapie bei Hirnmetastasierung eine höhere Neurotoxizität im Vergleich zur alleinigen Strahlentherapie feststellen.

         

        Lokale Therapien

        • Verschiedene lokale Therapieverfahren sind bei nichtoperablen Satelliten und In-transit-Metastasen möglich. Zu den häufiger angewandten Verfahren gehören die Injektion mit Talimogen laherparepvec, intraläsionale IL-2-Injektion und die Elektrochemotherapie.
        • Talimogen laherparepvec enthält ein transgenes, sich mit Melanomzellen replizierendes onkolytisches Herpes-1-Virus, wobei bis zu 68% lokales Ansprechen beobachtet wurde.
        • Die 2- bis 3-mal wöchentlich intraläsionale Injektion mit Interleukin 2 von insgesamt 3–18 Mio. IE pro Sitzung ist für diese Indikation nicht zugelassen, kann aber ebenfalls eine wirkungsvolle Therapieoption mit fast 70% lokalem Ansprechen darstellen.
        • Elektrochemotherapie ist ein Verfahren, in dem sich die Konzentration von gleichzeitig applizierten, niedrig dosierten Chemotherapeutika – meist Bleomycin oder Cisplatin – durch Elektroporation der Tumorzellen deutlich erhöht, was zu lokalen Ansprechraten von etwa bis zu 80% führen kann. Da dieses Verfahren zu unangenehmen Muskelkontraktionen führt, sollte es in Vollnarkose durchgeführt werden.

         

        Nachsorge

        • Für das Melanom gibt es ein festgelegtes Nachsorgeschema, das sich nach dem Tumorstadium orientiert (Tab. 369.8) und 10 Jahre dauert.
        • Bei Auftreten neuer Melanome oder Progress mit R0-Resektion in der Nachsorgezeit wird das Nachsorgeschema von Neuem begonnen.

         

        Tab. 369.8 Stadienabhängiges Nachsorgeschema bei malignem Melanom.

        Stadium körperliche Untersuchung Lymphknotensonografie Labor S100B bildgebende Untersuchungen
        Jahr 1–3 4 + 5 6–10 1–3 4 + 5 6–10 1–3 4 + 5 6–10 1–3 4 + 5 6–10
        IA 6-mtl. 12-mtl. 12-mtl.
        IB–IIB 3-mtl. 6-mtl. 6-mtl. 6-mtl. 3-mtl.
        IIC–IV 3-mtl. 3-mtl. 6-mtl. 3-mtl. 6-mtl. 3-mtl. 6-mtl. 6-mtl.

        Verlauf und Prognose

        • Der Verlauf der Melanomerkrankung sowie die Prognose sind besonders von der Tumordicke abhängig.
        • Das Melanom hat generell eine ausgezeichnete Prognose mit einer 5-Jahresüberlebensrate von 92%.
        • Dies ist dadurch zu erklären, dass die Prognose abhängig vom Tumorstadium – insbesondere von der Tumordicke – ist und in Deutschland sich bei der Erstdiagnose des Melanoms 73% der Frauen und 66% der Männer im Stadium I befinden.
        • Die 10-Jahresüberlebensrate beträgt im Stadium IA 98%, in Stadium IIID aber nur 24% (Tab. 369.9); allerdings gilt es bei den vorliegenden Daten zu beachten, dass hier die verbesserten Überlebensdaten neuer Therapien nicht bzw. nur im geringen Umfang einfließen konnten, weswegen das Stadium IV auch nicht bewertet wurde [13].
        • 2010 betrug des 5-Jahresüberleben noch weniger als 10% [13].
        • Die kürzlich veröffentlichten Daten zum progressionsfreien 5-Jahresüberleben zeigen deutlich bessere Überlebensdaten, da z.B. 36% der Patienten, die im Stadium IV mit Ipilimumab/Nivolumab therapiert wurden, auch nach 5 Jahren in Remission oder stabiler Erkrankung leben, ohne andere Therapien zu benötigen [16], [29], [31].

         

        Tab. 369.9 10-Jahresüberlebensrate [3], [6], [16], [22], [29], [33], [38].

        Stadium Überlebensrate (%)
        IA 98
        IB 94
        IIA 88
        IIB 82
        IIC 75
        IIIA 88
        IIIB 77
        IIIC 60
        IIID 24
        IV nicht bewertet a
        a Da die neuen Therapien das Überleben stark beeinflussen, beschloss das „Melanoma Expert Panel“, dass es zu früh war, das Überleben im Stadium IV zu analysieren [13].

        Prävention

        • Die Prävention der Melanomerkrankung erfolgt aktuell durch die Verringerung der UV-Exposition auch besonders im Kindesalter durch die Anwendung von Sonnenschutzcremes, Sonnenbrillen sowie fotoprotektiver Kleidung.
        • Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt Lichtschutzfaktor 20 generell, Faktor 30 für Kinder und in den Bergen und am Meer Faktor 50.
        • Eine weitere wichtige Maßnahme sind die regelmäßigen Hautkrebsvorsorge-Untersuchungen.
        • Bei gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren wird die Hautkrebsvorsorge alle 2 Jahre erstattet.
        • Einige Krankenkassen erstatten die Hautkrebsvorsorge schon bei deutlich jüngeren Patienten.
        • Auch viele Betriebe bieten Hautkrebsvorsorge-Untersuchungen für ihre Mitarbeiter an.

         

        Besonderheiten bei bestimmten Personengruppen

        Besonderheiten bei Schwangeren

        • Das Melanom ist mit 31% der häufigste maligne Tumor bei Schwangeren.
        • Als Ursache dafür wird eine erhöhte melanozytäre Aktivität durch Östrogen, Progesteron, β- und α-Melanozyten-stimulierendes Hormon sowie Betaendorphin und eine erhöhte Immuntoleranz diskutiert [39].
        • Es gibt Hinweise dafür, dass die Prognose eines Melanoms in der Schwangerschaft schlechter sein kann als bei Nichtschwangeren. Dies liegt möglicherweise auch an der verzögerten Diagnostik bei zu großer Zurückhaltung von operativen Eingriffen in der Schwangerschaft.
        • Die Entnahme des Wächterlymphknotens nach Markierung mit 99Technetium gilt nach dem ersten Trimenon als sicher, Patentblau sollte aber wegen möglicher teratogener Effekte nicht gegeben werden.
        • Systemische Therapien sind in der Schwangerschaft problematisch, auf adjuvante Therapien sollte verzichtet werden, im Falle eines fortgeschrittenen Melanoms sollte aufgrund der eingeschränkten therapeutischen Möglichkeiten ein Schwangerschaftsabbruch im ersten oder zweiten Trimenon erwogen werden [39].
        • Ein Melanom kann in die Plazenta und in den Fetus metastasieren.
        • Dabrafenib, Trametinib und Cobimetinib sind teratogen. Vemurafenib als Monotherapie ist zwar plazentagängig, scheint in Tierstudien aber nicht teratogen zu sein [39].
        • Die Anwendung von ICB kann aufgrund Aufhebung der Toleranz zu Nebenwirkungen wie Hypothyreose im Fetus oder Abort führen, allerdings gibt es Berichte über die Anwendung von Ipilimumab und sogar der Kombination von Ipilimumab und Nivolumab in der Schwangerschaft, die dem Fetus nicht geschadet hat [39].
        • Aufgrund der genannten Problematik sollten auffällige Hautveränderungen in der Schwangerschaft unbedingt frühzeitig exzidiert werden.

        Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen

        • Melanome, die im Alter von 0–21 Jahren auftreten, gelten als pädiatrische Melanome.
        • Sie machen etwa 1–4% der primär diagnostizierten Melanome aus.
        • Während die Inzidenz der Kinder unter 10 Jahren stabil ist, nehmen die Melanome in der Adoleszenz zu [26].
        • Bei Kindern entstehen Melanome häufiger aus Vorläuferläsionen wie Nävi [36].
        • Risikofaktoren sind u.a. Xeroderma pigmentosum, kongenitaler Riesenzellnävus, hereditäres Retinoblastom, familiäre Melanome oder neurokutane Melanose [26].
        • Die Melanome von Kindern tendieren dazu, bei Erstdiagnose eine höhere Dicke sowie eine höhere Rate an Lymphknotenmetastasierungen aufzuweisen [26].
        • Die Melanome können klinisch atypisch, nicht melanozytär und nicht den ABCDE-Regeln folgend erscheinen, demzufolge sind andere klinische Parameter zur klinischen Diagnostik bei Kindern vorgeschlagen worden: amelanotisch, erhaben, blutend, einfarbig oder keine Farbe und de novo/jeder Durchmesser [26].
        • Der Sicherheitsabstand orientiert sich an den für Erwachsenen empfohlenen, unter Berücksichtigung der kleineren Anatomie bzw. der Lokalisation.
        • Die Kriterien für die Wächterlymphknoten-Entnahme orientieren sich an Kriterien für Erwachsene.
        • Bei positiven Wächterlymphknoten erfolgte bislang die komplette Lymphadenektomie bei Kindern, Daten für abwartendes Verhalten ohne Dissektion liegen noch nicht vor.
        • Das 5-Jahresüberleben beträgt 90% [26].
        • Die aktuell für Erwachsene zugelassene Therapien für die Adjuvans sowie für den metastasierten Zustand sind für Kinder <12 Jahre mangels Daten mit metastasiertem Melanom nicht zugelassen, in Anbetracht der Schwere der Erkrankung ist es sicher gerechtfertigt die verfügbaren wirksamen Therapien zu verwenden, wenn auch versucht werden sollte, die Patienten in Studien einzuschließen.

         

        Synonyme

        • Schwarzer Hautkrebs
        • Melanom
        • Malignant Melanoma (engl.)

        Keywords

        • Hautkrebserkrankung
        • Metastasierung
        • Melanozyten
        • zielgerichtete Therapie
        • Immuncheckpoint-Blockade
        • ICD10:C43

         

        Quelle

        Tietze J. Kutanes malignes Melanom. In: Ludwig R, Boehncke W, Hrsg. Referenz Dermatologie. 1. Auflage. Stuttgart: Thieme; 2023. doi:10.1055/f-0037-0001-b000000424

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        Herausgeber*innen, Autor*innen

        Herausgeber*innen: Prof. Dr. Ralf Ludwig, Prof. Dr. med. Wolf-Henning Boehncke
        Autor*innen: Julia Tietze

        Letzte Änderung:

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